Zugänglichkeit

Der Stadtrat von Cartagena hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors zugänglich zu machen.

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website des Karnevals von Cartagena.

Konformitätsstatus

Diese Website  entspricht nur teilweise  der Verordnung (EG) Nr. 1112/2018 aufgrund der unten aufgeführten Ausnahmen und der Nichteinhaltung bestimmter Aspekte.

Inhalt nicht zugänglich

Der folgende Inhalt ist gemäß den Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

  1. Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018
  • Bilder ohne begleitenden Text.
  • Links, deren Text leer ist.
  1. Unverhältnismäßige Belastung
    • Nicht zutreffend.
  2. Der Inhalt fällt nicht unter die geltenden Rechtsvorschriften.
    • Es kann vorkommen, dass Office-Dokumente im PDF- oder anderen Format, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit vollständig erfüllen. Es wurden jedoch alle Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten Dokumente dies tun.

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung erfolgt auf Grundlage einer Bewertung durch den Dienst der Accessibility Community, die zum Electronic Administration Portal des Generalsekretariats für digitale Verwaltung des Ministeriums für Territorialpolitik und öffentliche Aufgaben gehört.

Letzte Überprüfung der Erklärung

7. Oktober 2024

Kontakt

Sie können Mitteilungen zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a) der Königlichen Verordnung 1112/2018 einreichen, wie zum Beispiel:

  • um mögliche Verstöße dieser Website zu melden
  • andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf die Inhalte
  • Sie können weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website einreichen.

Über das folgende  Kontaktformular.

Antragsverfahren

Das in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September festgelegte Beschwerdeverfahren tritt am 20. September 2020 in Kraft.

Optionale Inhalte

Diese Website wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022   unter Berücksichtigung der Ausnahmen der Verordnung (EG) Nr. 1112/2018 an.

Zur Erleichterung der Barrierefreiheit werden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Verwendung von CSS 3.0 zur Informationsdarstellung (Cascading Style Sheets)
  • Verwendung von Alternativtext in Bildern
  • Die Links liefern Details über die Funktion oder das Ziel des Hyperlinks.
  • Verwendung von W3C-Standards: XHTML 1.0, CSS 3.0, WAI AA.
  • Empfohlene Mindestauflösung für das Web: 1280x1024

Die Website ist optimiert für Microsoft Internet Explorer 9.0 oder höher sowie die neuesten Versionen von Firefox, Safari, Opera und Google Chrome.

Die Website ist responsiv gestaltet und gewährleistet so eine optimale Darstellung auf Tablets und Mobilgeräten. Sie ist für die Anzeige in den neuesten Versionen von Chrome für Mobilgeräte, Firefox für Mobilgeräte, Safari für Mobilgeräte, Opera Mini und dem nativen Android-Browser optimiert.

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