Der Stadtrat von Cartagena hat sich verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors zugänglich zu machen.
Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für die Website des Karnevals von Cartagena.
Diese Website entspricht nur teilweise der Verordnung (EG) Nr. 1112/2018 aufgrund der unten aufgeführten Ausnahmen und der Nichteinhaltung bestimmter Aspekte.
Der folgende Inhalt ist gemäß den Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
Diese Erklärung erfolgt auf Grundlage einer Bewertung durch den Dienst der Accessibility Community, die zum Electronic Administration Portal des Generalsekretariats für digitale Verwaltung des Ministeriums für Territorialpolitik und öffentliche Aufgaben gehört.
7. Oktober 2024
Sie können Mitteilungen zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit (Artikel 10.2.a) der Königlichen Verordnung 1112/2018 einreichen, wie zum Beispiel:
Über das folgende Kontaktformular.
Das in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September festgelegte Beschwerdeverfahren tritt am 20. September 2020 in Kraft.
Diese Website wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen der Verordnung (EG) Nr. 1112/2018 an.
Zur Erleichterung der Barrierefreiheit werden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:
Die Website ist optimiert für Microsoft Internet Explorer 9.0 oder höher sowie die neuesten Versionen von Firefox, Safari, Opera und Google Chrome.
Die Website ist responsiv gestaltet und gewährleistet so eine optimale Darstellung auf Tablets und Mobilgeräten. Sie ist für die Anzeige in den neuesten Versionen von Chrome für Mobilgeräte, Firefox für Mobilgeräte, Safari für Mobilgeräte, Opera Mini und dem nativen Android-Browser optimiert.
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